Steuernews für Ärzte aus Kufstein

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GmbH gründen wird billiger

Mit 1. Juli 2013 sind die neuen Regelungen in Kraft getreten. Die Gründung einer GmbH wurde vereinfacht.

Die Kernpunkte der Reform im Überblick

Senkung des Mindeststammkapitals

Das Mindeststammkapital wurde auf € 10.000,00 (davor Euro 35.000,00) gesenkt. Gründer müssen nur mehr einen Betrag von € 5.000,00 bar aufbringen (davor € 17.500,00). Für alle Gesellschaften, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen gegründet wurden, ist es (unter gewissen Voraussetzungen) möglich ihr Kapital bis zur Höhe des neuen Mindeststammkapitals herabzusetzen.

Reduktion der Gründungskosten

Die Gründung bedarf eines Notariatsakts. Die Höhe der für den Notariatsakt anfallenden Kosten ist abhängig vom Stammkapital. Mit der Senkung des Stammkapitals verringern sich automatisch auch die Kosten.

Senkung der Mindest-KöSt

Die Mindest-Körperschaftsteuer ist abhängig vom Mindeststammkapital. Daher kam es auch hier zu einer Senkung von € 1.750,00 auf € 500,00 jährlich.

Wegfall der Veröffentlichungspflicht

Die Gründungsanzeige muss nicht mehr im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht werden.

Stand: 26. Juli 2013

Bild: Rehan Qureshi - Fotolia.com

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